Beschneidung strafbar von menscore 27. Juni 2012 geschrieben von menscore Fachliche Beratung: Ärztliche Redaktion © Aamon - Fotolia.com Das Landgericht Köln hat sich als erstes Gericht mit der Frage befasst, ob Beschneidungen von Kindern und Jugendlichen aus religiösen Gründen überhaupt erlaubt sind. Und hat ein deutliches Urteil gefällt: nein, sie sind verboten. Beschneidung – bisher wohlwollend geduldet Lange Zeit reichte die Einwilligung der Eltern aus, um die Strafbarkeit der Beschneidung zu verhindern. Der Arzt, der die rituelle Beschneidung vornahm, ging straffrei aus, da die Einwilligung der Eltern in den Eingriff grundrechtlich geschützt war: als Ausdruck der Religions- und Erziehungsfreiheit. Seit dem neuen Urteil des LG Köln wird die Einwilligung der Eltern aber den körperverletzenden Eingriff nicht mehr rechtfertigen. Auch Ärzte, die mit Einwilligung der Eltern handeln, machen sich wegen Körperverletzung strafbar. Sinnvoll, wenn medizinisch begründet Weiterhin erlaubt sind natürlich Beschneidungen und andere Operationen an der Vorhaut, wenn sie medizinisch notwendig sind, etwa wenn eine krankhafte Vorhautverengung vorliegt, die nicht anders behandelt werden kann. Aber bei gesunden Jungen und jungen Männern, die keine Beschwerden wegen ihrer Vorhaut haben, bringt die Beschneidung keine gesundheitlichen Vorteile, darin sind sich viele Ärzte schon lange einig. Kindeswohl wichtiger Die religiöse Ausrichtung, islamisch oder jüdisch, ersetzt demnach nicht nur keine medizinische Notwendigkeit im strafrechtlichen Sinne. Laut der Strafkammer des Kölner Landgerichts ist die Einwilligung der Eltern insbesondere deshalb nicht geeignet, den Eingriff zu rechtfertigen, weil sie er dem Kindeswohl widerspreche. Das Landgericht wurde mit dem Fall befasst, weil die Staatsanwaltschaft gegen einen Arzt, selbst muslimischen Glaubens, Anklage erhob. Der Mediziner hatte einen vierjährigen Jungen auf Wunsch der ebenfalls muslimischen Eltern beschnitten. Obwohl die Beschneidung fachgerecht erfolgt war, ging die Staatsanwaltschaft von einer Körperverletzung aus. Die Richter sahen es auch so. Für alle, die sich gegen die nicht medizinisch indizierte Beschneidung engagieren wollen: http://www.beschneidung-von-jungen.de/home/maennliche-beschneidung.html BeschneidungBeschneidung KindeswohlBeschneidung strafbarBeschneidung verbotenreligiöse BeschneidungUrteil BeschneidungVorhautVorhautverengung vorheriger Beitrag Suchtfalle Cybersex nächster Beitrag Sprühkondom – oder: der geplatzte Traum vom unplatzbaren Kondom Verwandte Beiträge Penisverkrümmung Indikator für Krebs? Krummer Penis – was tun? Beschneidung – Indikationen und Risiken Was passiert mit dem Penis im Alter? Beschneidungen bei Männern statistisch zurückgegangen Der Penis-Komplex – Eine Buchvorstellung