Nach Hodenkrebs: Krankenkasse muss Hodenimplantate bezahlen von menscore 17. November 2020 geschrieben von menscore Fachliche Beratung: Ärztliche Redaktion © Ildar Abulkhanov - Fotolia.com Sozialgericht München entscheidet: Hodenprothesen müssen von den Krankenkassen bezahlt werden, wenn die Entfernung der Hoden aus medizinischen Gründen erfolgte. Ist eine beidseitige Hodenprothese nach einer medizinisch notwendigen Entfernung der Hoden nötig, hat der Betroffene einen Anspruch gegen seine Krankenversicherung auf Übernahme der Kosten, so hat das Sozialgericht München entschieden. Diese Entscheidung folgte auf die Klage eines 37-jährigen Mannes, dem im Jahr 2018 beide Hoden wegen eines Hodentumors entfernt werden mussten. Seine Krankenkasse die Kostenübernahme auch im Widerspruchsverfahren abgelehnt. In seiner Klage bezog sich der Betroffene auf die erheblichen psychischen Beeinträchtigungen, die er seit der Entfernung seiner Hoden erleiden musste. Damit meinte er vor allem eine unbeschwerte Ausübung seiner Sexualität oder den Gang ins Schwimmbad. Das Gericht hat dem Anliegen des Klägers stattgegeben und festgestellt, dass es sich in diesem Fall nicht um einen kosmetischen Eingriff handelt, sondern um die vom Gesetz verlangte Wiederherstellung der körperlichen Integrität des Patienten. HodenimplantatHodenkrebsHodenoperationHodenprotheseKlageKrankenkasseSexualitätSozialgericht vorheriger Beitrag Penisimplantate effektiv, aber nicht gefragt nächster Beitrag Unbekannte Welt – Vulva, Vagina, Klitoris & Co. Verwandte Beiträge Hodenkrebs: Jüngere Männer bevorzugt Hodenkrebs – tasten und therapieren Hodenkrebs – Tumor mit guten Heilungschancen Hodenkrebs – so lässt er sich austricksen Männlich, jung, Hodenkrebs gefährdet. Männer beim Arzt